Die vorliegend massgebenden Schlussfolgerungen des Gutachters hinsichtlich der Diagnose, der Risikobeurteilung sowie der Therapie und der Massnahme wurden nachvollziehbar begründet. Die Expertise gibt zu keinen Zweifeln Anlass. Dieser kann folglich voller Beweiswert zuerkannt werden. Gestützt auf das schlüssige Gutachten von med. pract.