16. Würdigung der Beweismittel durch die Kammer Das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 31. Januar 2022 wurde von med. pract. O.________, einem Fachharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (FMH) mit Schwerpunkt für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie erstellt. Es erfolgte unter korrekter Wiedergabe der vorbestehenden Aktenlage sowie mehreren Explorationsgesprächen und psychiatrischen Untersuchungen. Die vorliegend massgebenden Schlussfolgerungen des Gutachters hinsichtlich der Diagnose, der Risikobeurteilung sowie der Therapie und der Massnahme wurden nachvollziehbar begründet.