Nun sei er auf der Suche nach einem anderen Therapeuten, den er verstehe. Er suche über das Internet und habe bislang drei Anfragen gemacht. Alle seien besetzt gewesen oder hätte nichts von Drogen verstanden (S. 6 Z. 17 ff. des Protokolls). Auf die Frage, wie es zum neuerlichen Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das BetmG gekommen sei, erklärte der Berufungsführer, dass er die Betäubungsmittel am Anfang gar nicht gewollt habe. Man habe ihm den Sack nachgeworfen und ihm gesagt, dass es gratis sei. Er habe der Person gesagt, dass er 44 Monate «gehockt» sei und nun einmal etwas sehen möchte.