15. Einvernahme des Berufungsführers an der Berufungsverhandlung Der Berufungsführer gab anlässlich der Berufungsverhandlung vom 4. September 2025 u.a. an (Akten SK 25 145, pag. 186 ff.), dass es ihm nicht so gut gehe, da seine Freundin I.________ am 2. August verstorben sei. Auch sein Vater sei am 4. Februar gestorben und seine Schwester ein halbes Jahr zuvor. Dies sei alles ein wenig zu viel gewesen, dann sei er abgestützt. Er sei wieder mit I.________ zusammen gewesen. Er sei dabei gewesen, als diese gestorben sei. Ein Mitarbeiter der Spitex habe zu tief geschnitten und I.________ sei dann zu Hause verblutet (S. 4 Z. 39 ff.