Auf die Frage, wessen Betäubungsmittel das seien und woher das in seinen Effekten aufgefundene Heroin und Kokain stamme, wollte der Berufungsführer keine Aussagen machen (Z. 37 f., 40 f. des Protokolls). Auf die Frage, wie viel er für die Betäubungsmittel bezahlt habe, sagte er Folgendes aus: «Ich habe das auf Kommission erhalten. Er hat mich gezwungen, das zu nehmen. Ich mache keine Aussagen» (Z. 46 ff. des Protokolls). Bezüglich der Frage, was er mit den Betäubungsmitteln vorgehabt habe resp. zu welchem Zweck er eine solche Menge Betäubungsmittel mitgeführt habe, verweigerte er die Aussage (Z. 50 ff. des Protokolls).