SK 25 145, pag. 170). Aus dem Protokoll der delegierten Einvernahme des Berufungsführers vom 14. August 2025 (Akten SK 25 145, pag. 201 ff.) geht hervor, dass dieser am 14. August 2025 um 14.00 Uhr am Bahnhof Bern durch zwei Kantonspolizisten in Zivil zur Kontrolle angehalten worden war, wobei aus seinen Effekten 42 Gramm Heroin brutto und 52 Gramm Kokain brutto, jeweils in einem Knistersack verpackt, sichergestellt wurden (Z. 31 ff. des Protokolls). Auf die Frage, wessen Betäubungsmittel das seien und woher das in seinen Effekten aufgefundene Heroin und Kokain stamme, wollte der Berufungsführer keine Aussagen machen (Z. 37 f., 40 f. des Protokolls).