Er hat die ausstehenden zwei Bussen von insgesamt CHF 1'200.00 bezahlt, womit von einem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen abgesehen werden konnte (Akten SK 25 145, pag. 182). Gemäss den von der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft an der Berufungsverhandlung zusätzlich eingereichten Unterlagen hat die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 14. August 2025 ein neuerliches Strafverfahren gegen den Berufungsführer wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, evtl. qualifiziert begangen, eröffnet (Akten SK 25 145, pag. 200; vgl. insoweit auch den Strafregisterauszug vom 27. August 2025, Akten SK 25 145, pag. 170).