Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 26. Oktober 2022: CHF 1'000.00], Akten SK 25 145, pag. 138 ff.). Nachdem der Berufungsführer der Aufgebotsverfügung keine Folge geleitstet hatte, wurde er am 12. August 2025 zur Verhaftung ausgeschrieben (Akten SK 25 145, pag. 135 ff.). Eine telefonische Nachfrage bei den BVD am 2. September 2025 ergab, dass der Berufungsführer zwischenzeitlich angehalten werden konnte. Er hat die ausstehenden zwei Bussen von insgesamt CHF 1'200.00 bezahlt, womit von einem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen abgesehen werden konnte (Akten SK 25 145, pag.