Mit Strafbefehl vom 14. September 2023 wurde der Berufungsführer von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Übertretung nach Art. 19a BetmG schuldig erklärt und mit einer Busse bestraft (Akten SK 25 145, pag. 137). Den von den BVD nachgereichten Vollzugsakten lässt sich entnehmen, dass der Berufungsführer mit Verfügung vom 26. Mai 2025 zum Strafantritt auf den 4. August 2025 aufgeboten wurde (Vollzug zweier Ersatzfreiheitsstrafen im Umfang von insgesamt 12 Tagen [Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 14. September 2023: CHF 200.00; Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 26. Oktober 2022: CHF 1'000.00], Akten SK 25 145, pag.