14 teilt. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. November 2018 wurde der Berufungsführer wegen Hehlerei schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 50.00 verurteilt. Mit Strafbefehl vom 4. März 2019 erklärte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland den Berufungsführer wegen Widerhandlungen gegen das SVG schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen. Mit Strafbefehl vom 14. September 2023 wurde der Berufungsführer von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Übertretung nach Art.