Mit Strafbefehl vom 14. Mai 2018 wurde der Berufungsführer von der Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Hehlerei, mehrfach begangen, Fälschung von Ausweisen, mehrfach versucht begangen, Widerhandlungen gegen das SVG, Vergehen gegen das Waffengesetz, Übertretung gegen das Waffengesetz, Vergehen gegen das BetmG sowie Übertretung nach Art. 19a BetmG schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen sowie einer Busse verur-