30.00. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. Februar 2017 erfolgte eine Schuldigsprechung des Berufungsführers wegen Widerhandlungen gegen das SVG sowie Übertretung nach Art. 19a BetmG. Der Berufungsführer wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 50.00 und einer Busse verurteilt. Mit Strafbefehl vom 14. Mai 2018 wurde der Berufungsführer von der Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Hehlerei, mehrfach begangen, Fälschung von Ausweisen, mehrfach versucht begangen, Widerhandlungen gegen das SVG, Vergehen gegen das Waffengesetz, Übertretung gegen das Waffengesetz, Vergehen gegen das BetmG sowie Übertretung nach Art.