19a BetmG sowie Übertretung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr schuldig erklärt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Tagen sowie einer Busse verurteilt. Mit Strafbefehl vom 1. Juni 2016 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland den Berufungsführer des Diebstahls (Versuch), der Sachbeschädigung, der Widerhandlungen gegen das SVG sowie des Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen à CHF 30.00.