13 che Straftaten, insbesondere Widerhandlungen gegen das BetmG, erneut in Untersuchungshaft (Akten BVD Nr. 1061/22, pag. 001035). Er wurde mit Urteil des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen vom 31. März 2006 wegen Widerhandlungen gegen das BetmG, mehrfach mengenmässig qualifiziert begangen, Diebstahls, Widerhandlungen gegen das SVG, mehrfach begangen, und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen, schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Strafvollzug wurde aufgeschoben und eine ambulante Massnahme angeordnet (Akten BVD Nr. 1061/22, pag. 001083 ff.).