000439, 000463 ff., 000518 ff., 000758 ff.) wurde er mit Urteil des Kreisgerichts VIII Bern-Laupen vom 7. September 2001 u.a. wegen Brandstiftung, Diebstahls, vollendeten Betrugsversuchs, Widerhandlungen gegen das BetmG und Gehilfenschaft dazu, mehrfach und zum Teil mengenmässig qualifiziert begangen, schuldig erklärt und zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Gefängnisstrafe wurde zugunsten der zugleich angeordneten ambulanten psychotherapeutischen Behandlung aufgeschoben (Akten BVD Nr. 1061/22, pag. 000823 ff.).