gegen das BetmG, wiederholt und fortgesetzt begangen, zu 50 Monaten Zuchthaus sowie einer Busse verurteilt worden ist (Akten BVD Nr. 1061/22, pag. 000083 ff.). Am 4. September 1987 wurde er vom Strafamtsgericht Bern u.a. wegen Diebstahls und unvollendeten Versuchs dazu, wiederholt begangen, Sachbeschädigung, Hehlerei, Begünstigung sowie Widerhandlungen gegen das BetmG, wiederholt und fortgesetzt begangen, schuldig erklärt und zu einer Gefängnisstrafe von 16 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Strafe wurde aufgeschoben und der Berufungsführer wurde in eine Anstalt für Rauschgiftsüchtige eingewiesen (Akten BVD Nr. 1061/22, pag.