14. Vorstrafen und seit dem vorinstanzlichen Urteil ergangene Verurteilungen Aus den Vollzugsakten ergibt sich, dass der Berufungsführer u.a. mit Urteil der 2. Strafkammer das Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Mai 1985 insbesondere wegen qualifizierten Diebstahls und Versuchs dazu, wiederholt und fortgesetzt, gewerbsmässig, grösstenteils bandenmässig und teilweise unter Offenbarung besonderer Gefährlichkeit begangen, Hehlerei, wiederholt begangen, Betrugs und Gehilfenschaft dazu, wiederholt begangen, Urkundenfälschung, wiederholt begangen, Irreführung der Rechtspflege, wiederholt begangen, und Widerhandlungen