13. Leumundsbericht vom 12. Juni 2025 Im aktuellen Leumundsbericht der Kantonspolizei Bern vom 12. Juni 2025 (Akten SK 25 145, pag. 117 ff.) wird festgehalten, dass der Berufungsführer gemäss seinen eigenen Angaben zurzeit keinen Beistand, Vormund oder Beirat habe. Er habe schon immer in Bern gewohnt. Jetzt wohne er in H.________ (Ortschaft), jedoch ziehe es ihn zurück in die Stadt. Er habe angegeben, dass er suchtkrank gewesen sei. Dabei habe er täglich Heroin und Kokain konsumiert. Nun nehme er täglich 600mg Sevre-Long als Substitution zu sich. Zudem konsumiere er gelegentlich noch Kokain.