Unter der Rubrik «Arbeit» wurde festgehalten, dass der Berufungsführer am 17. Januar 2024 auf eigenen Wunsch dem Bereich der Konfektionierung zugewiesen worden sei. Er sei in der Folge leider nicht in der Lage gewesen, sich jeweils pünktlich auf den Arbeitsbeginn vorzubereiten. Der Arbeitsversuch sei deshalb innert weniger Tagen von den verantwortlichen Arbeitsmeistern wieder abgebrochen worden. Während seines Aufenthaltes vom 1. November 2023 bis 13. Februar 2024 habe der Berufungsführer einen Besuch erhalten. Während seines zweiten Aufenthaltes vom 18. Juli 2024 bis 22. Oktober 2024 habe er drei Besuche empfangen.