(Massnahmeinstitution) vom 16. Juli 2024, Akten BVD Nr. 1061/122, pag. 001812). In der sozialtherapeutischen Einschätzung wurde ausgeführt, dass der Berufungsführer von Beginn an den Eindruck erweckt habe, dass er mit seinem Schicksal hadere und wenig Hoffnung habe, dass sich daran etwas ändern könnte. Es scheine, als wolle er sich mit all dem Schwierigen, das er in seiner Vergangenheit erlebt habe, nicht auseinandersetzen. Seine psychische Befindlichkeit sei als instabil wahrgenommen worden, oft hätten ihm die Kraft und der Antrieb gefehlt.