Am 11. Juli 2024 seien in seinem Zimmer Reste von Kokain und Opiaten gefunden worden. Neben einem weiteren positiven Alkoholtest nach einem Urlaub seien bei einer Urinprobe mittels Laboranalyse betreffend Benzodiazepine fünf Wirkstoffe festgestellt worden, welche dem Berufungsführer nicht verschrieben worden seien. Diese Vorfälle hätten sie dazu veranlasst, dem Berufungsführer den Abbruch der Therapie zu eröffnen (vgl. dazu auch die E- Mail der M.________ (Massnahmeinstitution) vom 16. Juli 2024, Akten BVD Nr. 1061/122, pag. 001812).