10. Abschlussbericht der M.________ (Massnahmeinstitution) vom 6. August 2024 Dem Abschlussbericht der M.________ (Massnahmeinstitution) vom 6. August 2024 (Akten BVD Nr. 1061/122, pag. 001834 ff.) kann entnommen werden, dass es dem Berufungsführer von Beginn schwer gefallen sei, sich auf die vorgesehene Tagesstruktur einzulassen. Anfangs April 2024 habe er das erste Mal geäussert, unsicher zu sein, ob er die Therapie weiterführen möchte.