10 dung mit der fehlenden Abstinenz und Therapiebereitschaft stark eingeschränkt, was sich negativ auf die Legalprognose auswirke. Unter diesen Umständen sei auch eine Verbesserung der Legalprognose nicht mehr zu erwarten gewesen, weshalb der Aufenthalt im G.________ (Massnahmeeinrichtung) vorzeitig beendet und der Berufungsführer am 1. November 2023 zur Verfügung gestellt worden sei.