Die Konsumrückfälle hätten sich allesamt intern ereignet und seien in Widerspruch zu den Aussagen des Berufungsführers gestanden, wonach er beteuert habe, dass es ihm innerhalb des G.________ (Massnahmeeinrichtung) einfacher falle, Betäubungsmittel abzulehnen als bei externen Aufenthalten. Im Abschlussbericht wurde weiter festgehalten, dass sich der Psychia- trisch-Psychologische Dienst der diagnostischen Einschätzung von med. pract. O.________ im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 31. Januar 2022 anschliesse.