Er habe zwar jeweils Besserung gelobt, dies aber auf der Verhaltensebene nicht umgesetzt. Auch habe er den Schmuggel von psychotropen Substanzen vehement verneint, obwohl einiges darauf hingedeutet habe. Er habe an der Erreichung der Vollzugsziele nicht aktiv mitgewirkt und diese mithin kaum erreicht. Es sei während des Berichtszeitraums zu mehreren kritischen Zwischenfällen gekommen. Am 25. September 2023 habe der Berufungsführer die drei Zeitfenster zur Abgabe einer Urinprobe ungenutzt verstreichen lassen, weshalb er in den Arrest versetzt worden sei. Dort habe er zwei Urinproben abgegeben.