Dennoch sei es seit der letzten Berichterstattung zu zahlreichen Disziplinierungen gekommen. Am 3. Oktober 2023 habe der Berufungsführer telefonisch bei den BVD ein Gesuch um Verlegung gestellt. Zeitgleich sei die Weiterführung der Massnahme im G.________ (Massnahmeeinrichtung) vom Behandlungsteam nicht mehr als zweckmässig erachtet worden. Der Vollzugsverlauf habe sich – wie bereits im letzten Bericht erwähnt worden sei (vgl. E. II/8 hiervor) – kontinuierlich verschlechtert. Der Berufungsführer habe in den vergangenen Monaten einen stagnierenden bis negativen Vollzugsverlauf gezeigt.