Zusätzlich sei der Berufungsführer am 5. April, 14. Juni und 10. Juli 2023 arrestiert worden (Vereitelung zweier Urinkontrollen resp. selbstverschuldete Verspätung bei einer Urlaubsrückkehr). Der Vollzugsverlauf werde zusammenfassend derzeit als ungünstig empfunden. Wie die geschilderten kritischen Zwischenfälle und die daraus resultierenden Disziplinierungen verdeutlichten, gelinge es dem Berufungsführer nicht, sich an die betrieblichen Regeln zu halten. Des Weiteren habe er aufgrund seiner geringen Motivation für die Massnahme nur kleine Fortschritte bei der Zielerreichung verzeichnen können.