Der Berufungsführer habe nach seinem Übertritt in die offene Abteilung am 30. Dezember 2022 eine positive Urinprobe auf THC abgegeben. Am 22. Januar 2023 habe ihm der Konsum von Kokain und am 31. Januar 2023 der Konsum von Benzodiazepinen nachgewiesen werden können. Um den Berufungsführer bei seiner Abstinenz zu unterstützen und ihn zu einer transparenteren Kommunikation zu ermuntern, sei eine Suchtmittelvereinbarung erstellt worden. Am 27. Juli 2023 habe der Berufungsführer eine weitere positive Urinprobe auf Kokain abgegeben. Zuvor sei er bei einem externen Aufenthalt in eine Razzia verwickelt gewesen, die bei einem ehemaligen Kollegen aus der Drogenszene stattgefunden habe.