8 nicht absprachefähig und intransparent zeige. Aufgrund von diversen kritischen Zwischenfällen sei es seit der letzten Berichterstattung an das Regionalgericht Bern-Mittelland (vgl. Akten PEN 22 454, pag. 2897 ff.) zu zahlreichen Disziplinierungen gekommen. Der Berufungsführer äussere seit geraumer Zeit, keine Motivation für die Massnahme zu haben. Nicht zuletzt aufgrund dessen verhalte er sich derzeit passiv bei der Mitwirkung an den Vollzugszielen. Der Berufungsführer habe nach seinem Übertritt in die offene Abteilung am 30. Dezember 2022 eine positive Urinprobe auf THC abgegeben.