8. Vollzugsbericht des G.________ (Massnahmeeinrichtung) vom 4. September 2023 Dem Vollzugsbericht des G.________ (Massnahmeeinrichtung) vom 4. September 2023 (Akten BVD Nr. 1061/122, pag. 001717 ff.) lässt sich entnehmen, dass sich der Berufungsführer in der Zusammenarbeit zu jener Zeit vordergründig höflich und korrekt verhielt. In letzter Zeit sei er jedoch öfters dadurch aufgefallen, dass er sich