Aufgrund des chronischen Verlaufs sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Berufungsführer wieder in alte Verhaltensmuster zurückfallen werde (Akten PEN 22 454, pag. 2410). Der Gutachter schlussfolgerte, aus den Diagnosen und der Risikoeinschätzung werde deutlich, dass die Abhängigkeitsproblematik des Berufungsführers tief verwurzelt sei und ein anhaltendes Verhaltensmuster darstelle, welches sich in starren Reaktionen auf belastende, soziale und persönliche Lebenslagen zeige. Daraus folge, dass nur eine langanhaltende, multiprofessionelle störungs- und deliktorientiere Therapie dieses Verhaltensmuster durchbrechen könne.