Der Berufungsführer werde daher auch in Zukunft vermutlich Mühe haben, ein stabiles, prosoziales Netzwerk aufzubauen und (pro-)soziale Unterstützung zu erhalten (Akten PEN 22 454, pag. 2432). Bei fehlender Unterstützung und externer Kontrolle müsse zukünftig mit einer hohen Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass der Berufungsführer weiterhin Drogen konsumiere, wodurch neue Straftaten wie die ihm aktuell vorgeworfen zu befürchten seien (Akten PEN 22 454, pag. 2418). Aufgrund des chronischen Verlaufs sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Berufungsführer wieder in alte Verhaltensmuster zurückfallen werde (Akten PEN 22 454, pag.