Diese erhöhte Wahrscheinlichkeit resultiere aus der unsachgemässen Medikation, der fehlenden Tagesstruktur, der fehlenden professionellen Unterstützung, dem fehlenden, prosozialen sozialen Netzwerk und der mangelnden Einsicht des Berufungsführers, etwas daran ändern zu müssen (Akten PEN 22 454, pag. 2424). Aufgrund der gestellten Diagnosen werde der Berufungsführer weiterhin zu unüberlegten, zum Teil impulsiven Verhaltensweisen neigen.