Im Verlauf der Jahre habe sich eine schwere Abhängigkeitserkrankung entwickelt und es sei zu einer Identifikation mit einem kriminellen Drogen-Milieu und der Ausbildung eines kriminellen Lebensstils gekommen. Der Berufungsführer habe zunehmend den Bezug zur bürgerlichen Gesellschaft und deren Werte sowie Normen verloren und es sei ihm aufgrund der gestellten Diagnosen zunehmend schwergefallen, prosoziale Lösungsstrategien zu entwickeln und anzuwenden (Akten PEN 22 454, pag. 2426 f.). Die gutachterliche Risikoeinschätzung wurde anhand dreier Instrumente vorgenommen.