(Praxis) vom 31. Januar 2022 wurden dem Berufungsführer folgende Diagnosen gestellt (Akten PEN 22 454, pag. 2407, 2426): - Psychische und Verhaltensstörung durch Kokain, Abhängigkeitssyndrom (ICD- 10 F14.2) - Psychische und Verhaltensstörung durch Benzodiazepine, Abhängigkeitssyndrom (ICD-10 F13.2) - Psychische und Verhaltensstörung durch Opiate, Abhängigkeitssyndrom, gegenwärtig Teilnahme an einem ärztlich überwachten Substitutions-Programm (ICD-10 F11.22) - Psychische und Verhaltensstörung durch Cannabinoide, Abhängigkeitssyndrom (ICD-10 F12.2)