Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Oktober 2022 wurde der Berufungsführer wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121), teilweise mengenmässig qualifiziert und bandenmässig begangen, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01), Diebstahls, geringfügigen Diebstahls, Hehlerei, mehrfach begangen, geringfügiger Hehlerei, mehrfach begangen, Nichtanzeigens eines Fundes, mehrfach begangen, sowie Reisens ohne gültigen Fahrschein zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten