2.1 Der Antrag der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 20. September 2024 sei abweisen und auf den Vollzug der verbleibenden Reststrafe von 173 Tagen sei zu verzichten. Die Probezeit sei auf zwei Jahre festzusetzen. 2.2 Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 2.3 Die Entschädigung für die Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 2’219.75 sei auszurichten und die Aufwendungen für das oberinstanzliche Verfahren seien gemäss der Honorarnote festzulegen.