3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 10. April 2025 ordnete die Verfahrensleitung eine mündliche Verhandlung an und hiess den Beweisantrag des Berufungsführers auf Befragung vor der 3. Strafkammer gut. Den Parteien wurde Gelegenheit gewährt, Beweisanträge zu stellen (Akten SK 25 145, pag. 72 f.). Mit Verfügung vom 26. Mai 2025 hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag des Berufungsführers auf Einholung eines Vollzugsberichts beim Regionalgefängnis D.________ betreffend die Zeiträume 1. November 2023 bis 13. Februar 2024 und 18. Juli 2024 bis 22. Oktober