2.4 Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger sei für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung in der Höhe von CHF 2'219.75 sowie im oberinstanzlichen Verfahren gemäss noch separat einzureichender Honorarnote auszurichten. II. BEWEISANTRAG A.________ sei vor dem Obergericht zur Sache zu befragen.