1. Der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. Februar 2025 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils wird wie folgt begehrt: 2 2.1 Der Antrag der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 20. September 2024 sei abzuweisen. 2.2 Auf den Vollzug der verbleibenden Reststrafe sei zu verzichten. 2.3 Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.