Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit Fr. 2'219.75. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 6. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]. 2. Berufung Gegen dieses Urteil erklärte der Berufungsführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. März 2025 fristgerecht die Berufung und beantragte Folgendes (Akten SK 25 145, pag. 1 f.): I. ANTRÄGE