1. A.________ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 1'923.50 ausgerichtet. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 trägt A.________. III. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz 11 Bern, 5. August 2025 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: