Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. Dezember 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 22. Februar 2022 von 17:15 bis 17:45 Uhr in C.________ (Ortschaft), F.________ (Strasse), durch einfache Verkehrsregelverletzung (Nichtfreigeben der Strasse gegenüber dem nachfolgenden, schneller fahrenden Verkehr), unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 1'320.00 an den Kanton Bern. II.