9 erscheinen für die Vor- und Nachbereitung der Hauptverhandlung (inkl. Rechtsabklärungen) sowie für die Teilnahme an derselben Aufwände von je rund zwei Stunden entschädigungswürdig. Unter Berücksichtigung der Anzahl Stunden würde somit ein als angemessen erachteter Gesamtaufwand von fünf Stunden resultieren, was bei einem Stundenansatz von CHF 300.00 einem Honorar von CHF 1'500.00 entspräche. Fürsprecher B.__