_ abgesagt werden (vgl. pag. 18 ff.). Nach erneuter Vorladung des Beschuldigten verlangte Fürsprecher B.________ die Überweisung an die Vorinstanz, ohne vorgängige Befragung des Beschuldigten, weil er die Thematik, «mit welcher er sich schon mehr befassen musste», von einem Gericht beurteilt haben wollte (vgl. pag. 24 ff.). Damit beraubte der Beschuldigte die Staatsanwaltschaft der Möglichkeit, ihre Meinung betreffend seine Strafbarkeit im Rahmen des Einspracheverfahrens zu ändern und das Verfahren gegen ihn gegebenenfalls einzustellen. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung inklusive Urteilseröffnung dauerte sodann zwei Stunden und fünfzehn Minuten (pag.