8 rechtlichen Schwierigkeiten anderer einzelgerichtlicher Strafverfahren als klar unterdurchschnittlich zu qualifizieren. Zum gebotenen Zeitaufwand ist festzuhalten, dass Fürsprecher B.________ für den Beschuldigten darauf verzichtete, die Einsprache zu begründen und – wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend festhielt – keine juristische Korrespondenz geführt wurde. Zudem fand im Vorverfahren keine Einvernahme statt. Die erste geplante Einvernahme des Beschuldigten musste wegen Krankheit von Fürsprecher B.________ abgesagt werden (vgl. pag.