Die strafrechtlich zu befürchtende Strafe (Übertretungsbusse) bewegte sich sodann im absoluten Bagatellbereich. Entsprechend ist die Bedeutung der Streitsache strafrechtlich gesehen – insbesondere auch in Relation zu den von einem Einzelgericht zu beurteilenden Strafsachen und dessen Kompetenz, namentlich Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und Landesverweisungen zu verhängen – am untersten Rand anzusiedeln. Hinsichtlich der Schwierigkeit des Prozesses ist zu beachten, dass die Strafsache in tatsächlicher Hinsicht keineswegs komplex war. Es ging lediglich um die Beurteilung eines einzigen Sachverhalts resp.