___ zudem erst als Verteidiger bei, nachdem er von der Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehls wegen einer Widerhandlung gegen das SVG – konkret einer einfachen Verkehrsregelverletzung – zu einer Übertretungsbusse und zu den Verfahrenskosten verurteilt worden war (vgl. pag. 3 ff.). Ihm blieb keine andere Möglichkeit, als sich mit der Einsprache zur Wehr zu setzen, ansonsten der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil geworden wäre. Zudem legt der Beschuldigte die Strecke, auf der er gemäss Strafbefehl gegen das SVG verstossen haben soll, gemäss eigenen Aussagen zweimal pro Woche zurück (vgl. pag. 55 Z. 31 ff.).