im untersten Bereich des Tarifrahmens anzusiedeln. Dem Beschuldigten sei wie ausgeführt ein einziger Sachverhalt vorgeworfen worden. Auch die Schwierigkeit der Sache sei unterdurchschnittlich gewesen. Die Akten bestünden schliesslich aus zwei Seiten Polizeirapport, wobei auf der ersten Seite Personalien, Fahrzeugdaten und Tatdatum sowie -ort und auf der zweiten Seite relativ kurz der Sachverhalt aufgeführt worden seien.