Anschliessend habe Fürsprecher B.________ «nach mehrmaligem Mahnen» seitens der Staatsanwaltschaft auf eine schriftliche Einsprachebegründung sowie auf eine Einvernahme des Beschuldigten verzichtet und die Überweisung ans Regionalgericht gewünscht. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung, in welcher der Beschuldigte und ein Zeuge einvernommen